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Google Bewertung löschen lassen: Anwalt, Agentur oder selbst machen? Der ehrliche Kostenvergleich

Aktualisiert am 24. Juli 2026 · Lesezeit ca. 9 Min.

Eine fiese Bewertung, die einfach nicht stimmt. Ein Sterne-Rating von jemandem, der nie bei dir war. Oder ein Wettbewerber, der mal eben deinen Schnitt runterzieht. Du kennst das Gefühl, wenn du morgens dein Google-Profil aufmachst und dir denkt: „Das kann doch nicht wahr sein.“

Und dann kommt die große Frage: Was tun? Anwalt anrufen? Eine Agentur beauftragen, die das für dich regelt? Oder selbst ran an die Sache? Vor allem aber: Was kostet dich das eigentlich?

Genau darum geht’s in diesem Artikel. Ich zeig dir ehrlich, was die drei Wege wirklich kosten, was dahintersteckt und wann welcher Weg Sinn macht. Ohne Schönrederei, ohne dir irgendwas verkaufen zu wollen, was du gar nicht brauchst.

Das Wichtigste in Kürze

  • Drei Wege führen zum Ziel: Anwalt, Agentur oder selbst machen. Alle drei stellen im Kern denselben Löschantrag an Google.
  • Agenturen rechnen meist pro Bewertung ab, oft mehrere hundert Euro das Stück. Bei mehreren Bewertungen wird’s richtig teuer.
  • Ein Anwalt lohnt sich erst bei echten Härtefällen, wenn die Gegenseite bekannt ist und es um Unterlassung oder Klage geht.
  • Selbst machen kostet dich vor allem Zeit, ungefähr fünf Minuten pro Bewertung, und ist bei ungerechtfertigten Bewertungen erstaunlich erfolgreich.
  • Für die allermeisten Fälle reicht der Selbst-Weg völlig aus. Den Anwalt brauchst du nur für die harten Nüsse.

Die drei Wege im Überblick

Bevor wir uns in die Kosten stürzen, lass uns kurz sortieren. Denn viele denken, das seien drei komplett verschiedene Welten. Sind sie aber gar nicht.

Egal ob Anwalt, Agentur oder du selbst: Am Ende landet immer ein Löschantrag bei Google. Google ist die Instanz, die entscheidet, ob eine Bewertung gegen die eigenen Richtlinien verstößt und deshalb verschwindet. Der Weg dahin unterscheidet sich, das Ziel und der Mechanismus sind identisch.

Der Unterschied liegt darin, wer den Antrag stellt, wie gut er begründet ist und was du dafür bezahlst. Und genau da wird’s spannend, weil zwischen den Optionen preislich Welten liegen.

Weg 1: Die Agentur, teuer und oft überflüssig

Fangen wir mit den spezialisierten Agenturen an, die sich aufs Löschen von Bewertungen gestürzt haben. Die versprechen dir: „Wir kümmern uns, du musst nichts tun.“ Klingt bequem, oder?

Der Haken steckt im Preismodell. Die meisten Agenturen rechnen pro Bewertung ab. Marktüblich sind hier mehrere hundert Euro für eine einzige Bewertung. Hast du drei davon, zahlst du drei Mal. Zehn Bewertungen? Dann kannst du dir ausrechnen, wo du landest.

Viele werben mit „Erfolgsbasis“, du zahlst also nur, wenn die Bewertung tatsächlich weg ist. Klingt fair, hat aber gern mal einen Haken. Mancherorts gibt’s trotzdem eine Grundgebühr, oder die „Erfolgsgarantie“ gilt nur unter Bedingungen, die im Kleingedruckten stehen. Lies dir sowas immer genau durch.

Und jetzt kommt der Punkt, der mich ehrlich gesagt am meisten stört: Was macht so eine Agentur eigentlich? Im Kern stellt sie denselben Löschantrag bei Google, den du auch selbst stellen könntest. Sie formuliert eine Begründung, warum die Bewertung gegen die Richtlinien verstößt, und schickt das Ganze ab. Das war’s im Wesentlichen.

Natürlich, eine gute Agentur weiß, wie man treffsicher argumentiert. Das ist Erfahrung, die was wert ist. Aber rechtfertigt das mehrere hundert Euro pro Bewertung? Für die meisten Standardfälle würde ich sagen: eher nicht.

Weg 2: Der Anwalt, das schwere Geschütz

Der Anwalt ist die Königsklasse, aber eben auch die teuerste. Hier zahlst du entweder nach Stundensatz oder nach dem sogenannten Streitwert. Bei Bewertungssachen wird oft ein Streitwert angesetzt, aus dem sich dann die Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz berechnen. Das kann bei einer einzelnen außergerichtlichen Sache im mittleren dreistelligen Bereich liegen, bei komplizierteren Fällen deutlich mehr.

Klingt heftig? Ist es auch. Aber es gibt Situationen, da ist der Anwalt Gold wert und der einzig richtige Weg.

Wann brauchst du wirklich einen Anwalt? Immer dann, wenn es über den simplen Google-Löschantrag hinausgeht. Zum Beispiel, wenn du weißt, wer hinter der Bewertung steckt, und du diese Person gezielt zur Unterlassung auffordern willst. Oder wenn eine Bewertung falsche Tatsachenbehauptungen enthält, die deinem Ruf massiv schaden, Verleumdung, üble Nachrede, sowas. Da geht’s dann um Abmahnung, Unterlassungserklärung, vielleicht sogar um eine Klage. Und das gehört in die Hände von jemandem, der das rechtlich sauber durchzieht.

Der Anwalt ist also nicht der Standardweg, sondern das schwere Geschütz für Härtefälle. Für die eine gefälschte Fünf-Minuten-Bewertung eines Fake-Accounts ist er wie mit Kanonen auf Spatzen zu schießen. Nur dass die Kanone hier richtig ins Geld geht.

Weg 3: Selbst machen, günstiger als du denkst

Jetzt der Weg, den kaum jemand auf dem Schirm hat: Du machst es einfach selbst. Und nein, dafür brauchst du kein Jura-Studium und keine IT-Kenntnisse.

Was du brauchst, ist eigentlich nur zweierlei. Erstens: zu wissen, wie und wo du den Löschantrag bei Google überhaupt stellst. Zweitens: eine gute Begründung, warum die Bewertung gegen Googles Richtlinien verstößt. Und genau an der Begründung scheitern die meisten Leute, die es allein versuchen. Sie schreiben „Die Bewertung ist unfair“ und wundern sich, dass Google nicht reagiert.

Denn Google interessiert sich null für „unfair“. Google interessiert sich dafür, ob ein Richtlinienverstoß vorliegt. Fehlender Kundenkontakt, Spam, Beleidigung, Interessenkonflikt, themenfremder Inhalt. Wenn du das richtig benennst und sauber formulierst, stehen deine Chancen gut.

Der Zeitaufwand? Ungefähr fünf Minuten pro Löschantrag, wenn du weißt, was du tust. Die Erfolgsquote bei wirklich ungerechtfertigten Bewertungen liegt erfahrungsgemäß bei rund 90 Prozent. Das ist kein Zufall, sondern liegt daran, dass viele dieser Bewertungen tatsächlich gegen die Richtlinien verstoßen und Google die dann auch entfernt.

Wo sind die Grenzen? Ganz klar: Wenn die Bewertung berechtigt ist, kriegst du sie auch selbst nicht weg. Und das ist auch gut so. Wenn ein Kunde wirklich schlechte Erfahrungen hatte, ist eine ehrliche Ein-Stern-Bewertung sein gutes Recht. Der Selbst-Weg funktioniert für die ungerechtfertigten Fälle, die Fakes, die Verwechslungen, die Beleidigungen, die Wettbewerber-Attacken.

Und genau hier setzt der Löschlotse an. Statt dir mehrere hundert Euro pro Bewertung abzuknöpfen, bekommst du eine Schritt-für-Schritt-Anleitung plus einen Löschbegründungs-Generator, der dir die richtige Argumentation liefert. 99 € pro Jahr für beliebig viele Bewertungen. Egal ob du eine löschen willst oder zwanzig.

Der ehrliche Kostenvergleich

Genug geredet, schauen wir uns Zahlen an. Ich hab dir die drei Wege mal für ein, drei und zehn Bewertungen gegenübergestellt. Die Agentur- und Anwaltspreise sind marktübliche Spannen, keine Fantasiewerte.

Anzahl Bewertungen Agentur (pro Bewertung) Anwalt (außergerichtlich) Selbst machen (Löschlotse)
1 Bewertung mehrere hundert € mittlerer bis hoher dreistelliger Bereich 99 € pro Jahr
3 Bewertungen drei Mal der Einzelpreis, schnell im vierstelligen Bereich steigt mit Aufwand pro Fall 99 € pro Jahr
10 Bewertungen zehn Mal der Einzelpreis, deutlich vierstellig je nach Fall schnell vier- bis fünfstellig 99 € pro Jahr

Siehst du das Muster? Bei einer einzelnen Bewertung ist der Preisunterschied schon spürbar. Aber sobald du mehrere Bewertungen hast, explodiert die Rechnung bei Agentur und Anwalt, während der Selbst-Weg gleich bleibt. Das ist der Punkt, an dem der Groschen fällt.

Welcher Weg passt zu deiner Situation?

Jetzt denkst du vielleicht: „Schön und gut, aber was ist der richtige Weg für mich?“ Berechtigte Frage. Hier meine ehrliche Einschätzung, je nach Lage.

Du hast eine oder mehrere ungerechtfertigte Bewertungen

Fake-Bewertung, jemand, der nie Kunde war, eine Beleidigung, eine Verwechslung mit einem anderen Unternehmen, eine reine Sterne-Wertung ohne Text. Das sind die klassischen Fälle für den Selbst-Weg. Hier stehen deine Chancen gut, und du sparst dir ein Vermögen. Fang hier an, bevor du irgendwem Geld gibst.

Du hast keine Zeit und viel Budget

Wenn dir die fünf Minuten pro Antrag zu viel sind und Geld keine Rolle spielt, kann eine Agentur den Job übernehmen. Nur solltest du wissen, dass du im Prinzip dafür bezahlst, dass jemand anderes den Knopf drückt, den du auch selbst hättest drücken können. Schau dir vorher genau an, was du für dein Geld bekommst.

Du hast einen echten Härtefall

Es geht um Verleumdung, üble Nachrede, falsche Tatsachenbehauptungen, du kennst die Person dahinter und willst rechtlich gegen sie vorgehen? Dann führt am Anwalt kein Weg vorbei. Hier zahlst du für echte juristische Schlagkraft, und die brauchst du in solchen Fällen auch. Das ist gut investiertes Geld.

Mein Fazit

Für die allermeisten Fälle brauchst du weder eine teure Agentur noch einen Anwalt. Die typische ungerechtfertigte Google-Bewertung kriegst du mit der richtigen Begründung selbst weg, in ein paar Minuten und für einen Bruchteil der Kosten.

Den Anwalt hebst du dir für die echten Härtefälle auf, wenn es um Unterlassung, Klage und rechtliche Konsequenzen geht. Und die Agentur? Die macht im Kern nichts, was du nicht auch selbst schaffst, verlangt dafür aber oft das Vielfache.

Mein Rat: Probier erst den günstigen Weg. Wenn eine Bewertung wirklich ungerechtfertigt ist, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass sie mit einem sauberen Löschantrag verschwindet. Und wenn nicht, kannst du immer noch aufrüsten.

Häufige Fragen

Was kostet es, eine Google Bewertung löschen zu lassen?

Das hängt komplett vom Weg ab. Eine Agentur verlangt marktüblich mehrere hundert Euro pro Bewertung. Ein Anwalt rechnet nach Streitwert oder Stundensatz ab, außergerichtlich oft im dreistelligen Bereich, bei Klage deutlich mehr. Selbst machst du es mit dem Löschlotse für 99 € pro Jahr für beliebig viele Bewertungen.

Kann ich eine Google Bewertung wirklich selbst löschen?

Kurze Antwort: Ja! Du stellst denselben Löschantrag bei Google, den auch eine Agentur stellen würde. Entscheidend ist, dass du einen Richtlinienverstoß sauber begründest, statt nur „die ist unfair“ zu schreiben. Mit der richtigen Argumentation liegt die Erfolgsquote bei ungerechtfertigten Bewertungen bei rund 90 Prozent.

Wann brauche ich wirklich einen Anwalt?

Immer dann, wenn es über den Google-Löschantrag hinausgeht. Also bei Verleumdung, übler Nachrede oder falschen Tatsachenbehauptungen, wenn du die Person dahinter kennst und sie zur Unterlassung auffordern oder verklagen willst. Für die typische Fake-Bewertung eines anonymen Accounts ist der Anwalt überdimensioniert.

Ist eine Agentur nicht sicherer als es selbst zu machen?

Nicht wirklich. Eine Agentur hat keine geheime Abkürzung zu Google. Sie stellt denselben Antrag und begründet ihn, mehr passiert im Kern nicht. Der einzige Unterschied ist Erfahrung beim Formulieren, und genau die bekommst du auch mit einem guten Begründungs-Generator an die Hand.

Was, wenn die Bewertung berechtigt ist?

Dann kriegst du sie auf keinem Weg gelöscht, weder selbst noch über Agentur oder Anwalt. Google entfernt nur Bewertungen, die gegen die Richtlinien verstoßen. Eine ehrliche schlechte Bewertung eines echten Kunden ist sein gutes Recht. Da hilft dann nur eine gute öffentliche Antwort und besserer Service.

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